Die Arbeit eines Landtagsabgeordneten

Als direkt gewählter Landtagsabgeordneter vertrete ich den Wahlkreis 60 (Kleve I) im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

Insgesamt sind in der 14. Wahlperiode 187 Abgeordnete im Landtag (89 von der CDU, 74 von der SPD, 12 von der FDP und 12 von "Bündnis 90/Die Grünen")

Die Arbeit eines Landtagsabgeordneten vollzieht sich zum einen in Düsseldorf im Landtag und zum anderen im Wahlkreis vor Ort. Die Arbeit ist sehr abwechslungsreich und vielschichtig. Im folgenden sind einige Eckpunkte der Aufgaben eines Landtagsabgeordneten aufgeführt.

Einmal in der Woche Fraktionssitzung

Im Landtag bilden Abgeordnete einer Partei eine Fraktion. So hat die CDU-Fraktion 88 Mitglieder. Diese treffen sich einmal in der Woche zu Fraktions-Sitzungen. Hier wird intern beraten, wie die Fraktion zu bestimmten politischen Themen steht. Beispielsweise werden mit Mehrheit Anträge, die später im Parlament beraten werden, verabschiedet. Der einzelne Abgeordnete hat in diesen Sitzungen die Möglichkeit, durch Diskussionsbeiträge die politische Linie der Fraktion mitzubestimmen. Die Teilnahme an diesen Sitzungen ist somit für den Abgeordneten sehr wichtig.

Ein- bis zweimal im Monat Parlamentssitzungen

Weiterhin ist ein Kernstück der Arbeit des Landtagsabgeordneten die Teilnahme an den Sitzungen des Parlaments. Hier treffen sich die Abgeordneten aller Fraktionen. Diese Debatten finden in der Regel an zwei Tagen ein- bis zweimal im Monat statt. Die zu behandelnden Themen werden vorher in einer Tagesordnung festgelegt. Diese Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und es besteht für den einzelnen Bürger die Möglichkeit, diese Sitzungen zu besuchen.

In den Sitzungen des Parlaments werden unter anderem Landesgesetze verabschiedet. Im Rahmen der vor der Abstimmung erfolgenden Debatte hat ein Abgeordneter die Möglichkeit, die Fraktionsmeinung zu dem abzustimmenden Gesetz zu sagen. Bevor jedoch ein Gesetz endgültig durch das Parlament verabschiedet wird, wird der Gesetzentwurf zunächst an einen Fachausschuss des Landtages überwiesen.

Darüber hinaus kontrolliert der Landtag das Handeln von Regierung und Verwaltung. Der Abgeordnete hat innerhalb der sogenannten Fragestunde die Möglichkeit, sich mit bestimmten Fragen an ein Regierungsmitglied zu wenden. Der befragte Minister muss alle Fragen unverzüglich an Ort und Stelle beantworten.

Weiterhin kann u.a. durch eine Fraktion zur Kontrolle der Landregierung eine Aktuelle Stunde zu einem bestimmten landespolitischen Thema im Parlament beantragt werden. In vielen Fünf-Minuten-Beiträgen wird hier zum Thema gesprochen. Da in den Aktuellen Stunden meist politisch aktuelle und brisante Themen debattiert werden, sind die Diskussionen in der Regel interessant und lebhaft.

Arbeit in den Ausschüssen

Der größte Teil der Parlamentsarbeit vollzieht sich in den Ausschüssen. Der Landtag bildet zu den unterschiedlichen Sachthemen Fachausschüsse. Die Hauptaufgabe der Fachausschüsse sind die Behandlung gesetzgeberischer Vorlagen aus dem Parlament und von Anträgen, sowie die Diskussion von Ministerberichten. In den Fachausschüssen werden Sachfragen ausführlich geklärt und die Entscheidungen des Parlaments vorbereitet. Als Mitglied und Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses, stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss und im Ältestenrat bin ich in diese Arbeit besonders eingebunden. Als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses obliegt mir die Vorbereitung und Leitung dieser Ausschusssitzungen.

Die kleine Anfrage

Jeder Abgeordnete hat die Möglichkeit, Kleine Anfragen an die Regierung zu stellen. Die Kleine Anfrage wird schriftlich gestellt, von der Regierung schriftlich beantwort und nicht im Parlament beraten. Die Kleine Anfrage muss sich auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen. Es besteht also insbesondere die Möglichkeit, zu Einzelproblemen des Wahlkreises Auskünfte von der Regierung zu erlangen und so bestimmte Themen voranzubringen.

Arbeit im Wahlkreis

Der Abgeordnete ist der gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger seines Wahlkreises im Düsseldorfer Landtag. Damit ein Abgeordneter die Probleme der Bürgerinnen und Bürger in seinem Wahlkreis wahrnehmen kann, ist es erforderlich, dass er vor Ort präsent ist. Jeder Einzelne hat die Möglichkeit, sich mit seinen Problemen an mich zu wenden. Ich versuche dann, soweit es sich um Probleme handelt, die auf Landesebene lösbar sind, mit Rat und Tat zu helfen.



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